Republik Österreich
Landespolizeikommando
Niederösterreich

Neue Herrengasse 15
3100 St. Pölten
Tel.: +43 - (0)59133 30

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Organisation der Bundespolizei

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Organisation und Personal

Die österreichische Bundespolizei ist ein Wachkörper nach Artikel 78d des Bundesverfassungsgesetzes (B.VG). Wachkörper sind bewaffnete oder uniformierte oder sonst nach militärischem Muster eingerichtete Formationen, denen Aufgaben polizeilichen Charakters übertragen sind.

Die Struktur des Wachkörpers Bundespolizei ist im Sicherheitspolizeigesetz (§10) geregelt.

Für jedes Bundesland ist ein Landespolizeikommando, dem Bezirks (ausgenommen Wien)- und Stadtpolizeikommanden sowie deren Polizeiinspektionen untergeordnet sind, eingerichtet.

Die Angelegenheiten des inneren Dienstes, insbesondere

  1. die Festlegung und Errichtung von Dienststellen und Organisationseinheiten, ihre Systemisierung einschließlich die leistungsorientierte Steuerung des Exekutivdienstes,
  2. die Organisation und Führung des allgemeinen Streifen- und Überwachungsdienstes,
  3. auf der Grundlage behördlicher Aufträge oder sonstiger übertragener Aufgaben die Durchführung von Schwerpunkt- und Sondereinsätzen sowie sonstiger Überwachungsmaßnahmen,
  4. die Festlegung der Dienstzeit,
  5. die Mitwirkung an der Aus- und Fortbildung,
  6. die personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten und
  7. die Angelegenheiten des Budgets, der Logistik und Infrastruktur

werden von den Landespolizeikommanden in unmittelbarer Unterstellung unter den Bundesminister für Inneres besorgt.

In Wien obliegt die Besorgung der personellen und dienstrechtlichen Angelegenheiten und die Angelegenheiten des Budgets, der Logistik und Infrastruktur dem Polizeipräsidenten.

Sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist, kann der Bundesminister für Inneres Angelegenheiten des inneren Dienstes mit Ausnahme der oben in Ziffer 1 genannten, den Bezirks- und Stadtpolizeikommanden mit Verordnung zur selbständigen Besorgung oder zur gemeinsamen Besorgung mit dem jeweiligen Landespolizeikommando übertragen; darüber hinaus kann er dem Landespolizeikommando Wien die oben in den Ziffern 6 und 7 genannten Angelegenheiten zur selbständigen Besorgung übertragen.

Die Besorgung der Angelegenheiten des inneren Dienstes hat nach Maßgabe der den Sicherheitsbehörden obliegenden Anordnungsbefugnis im Rahmen der Besorgung der Sicherheitsverwaltung zu erfolgen und darf dieser nicht entgegenstehen.

Dienststellen der Bundespolizei:
9 Landespolizeikommanden
9 Landeskriminalämter
9 Landesverkehrsabteilungen
35 Autobahnpolizeiinspektionen
83 Bezirkspolizeikommanden
27 Stadtpolizeikommanden
903 Polizeiinspektionen
15 Verkehrsinspektionen
60 Grenzpolizeiinspektionen


Landespolizeikommando Niederösterreich, Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten, Tel.: +43 - (0)59133 30